Geschwindigkeitsmessungen
Die bestehenden gesetzlichen Geschwindigkeitsfestsetzungen sowie die darüber hinaus durch Straßenverkehrsbehörden angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit. Insbesondere die hohe Verkehrsdichte erfordert auch eine hohe Verkehrsdisziplin. Überhöhte Geschwindigkeiten sind im Landkreis Rotenburg (Wümme) Hauptunfallursachen der schweren Verkehrsunfälle.
Die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in erster Linie als Schutzvorschriften aller Verkehrsteilnehmer zu sehen. Durch das rechtswidrige Verhalten eines Teiles der Autofahrer werden diese Schutzvorschriften in Frage gestellt. Überwachungen durch die Behörden sind deshalb erforderlich. Die Überwachungsmaßnahmen richten sich ausschließlich nur an Verkehrsteilnehmer, die nicht gewillt sind , die bestehenden Verkehrsregelungen einzuhalten. Damit ist auch der häufige Vorwurf widerlegbar, Überwachungen dienten nur der Einnahmeerzielung.
In erster Linie werden Geschwindigkeitsmessungen dort durchgeführt, wo sich geschwindigkeitsbezogene Unfallschwerpunkte gebildet haben oder Unfallhäufungen bestehen. Auch die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern sowie Lärmbelästigung und Gefährdung in Wohngebieten durch zu schnell fahrende Fahrzeuge erfordern eine ständige Verkehrsübewachung. Im übrigen gehört die Geschwindigkeitsüberwachung auch zur Durchsetzung und Einhaltung der von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten verkehrlichen Maßnahmen.
Die Geschwindigkeitsüberwachung findet auf allen Straßen im Kreisgebiet statt, und zwar auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Die zu überwachenden Strecken und die Messpunkte werden festgelegt
- nach den Erkenntnissen und Festlegungen der Polizei über Unfallhäufigkeiten und überhöhte Geschwindigkeiten
- nach den Erkenntnissen und Feststellungen der Straßenverkehrsbehörden im Landkreis Rotenburg (Wümme)
- nach den Erkenntnissen und Feststellungen der Gemeinden und Samtgemeinden für alle Straßen ihrer Bereiche
- nach den Mitteilungen von Bürgern und entsprechende Forderungen nach Geschwindigkeitsüberwachungen
- im Rahmen der Schulwegsicherung speziell an den Schulwegen sowie in den Bereichen der Schulbushaltestellen
- im näheren Umfeld von Kindergärten
Amt
Straßenverkehrsamt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 |
Dokumente
Radarmessplan November 2024 (391 kB) | |
Radarmessplan Dezember 2024 (377 kB) | |
Radarmessplan Januar 2025 (392 kB) |