Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan legt den Rahmen für die Fortentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis fest. Er ist ein regionales sowie lokales Planungsinstrument und basiert auf einer Bestandsaufnahme des ÖPNV-Angebotes vor Ort. Er beinhaltet Maßnahme sowie Zielvorgaben für die zukünftige Entwicklung der verschiedenen Bedienformen und Mobilitätskonzepte. Er definiert Qualitätsstandards für die Verkehrsbedienung sowie das Verkehrsangebot.
Aufgestellt wird der Nahverkehrsplan vom gesetzlichen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), dem Landkreis Rotenburg (Wümme) (§ 6 NNVG). Beschlossen wird der Nahverkehrsplan vom Kreistag des Landkreises. Der Nahverkehrsplan gilt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Der Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2023-2027 wurde in der Sitzung des Kreistags am 21.12.2022 beschlossen.
Amt
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