Förderprogramm „Jung kauft Alt“
Der Landkreis fördert seit dem 01.07.2019 den Erwerb von Wohnimmobilien mit einem Mindestalter von 30 Jahren in Orten bis 2.000 Einwohnern.
Mit diesem Programm soll der Flächenverbrauch für Wohnzwecke in Grenzen gehalten sowie der Leerstand in ländlich geprägten Orten im Landkreis verringert werden. Der Kauf einer Wohnimmobile wird über einen Zeitraum von 6 Jahren ab Einzug mit jährlichen Teilbeträgen gefördert. Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhalten neben der Grundförderung noch Erhöhungsbeträge für die Kinder.
Wichtig ist, dass Anträge vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, die Anträge auf Förderung eines Altbaugutachtens zusätzlich vor Erteilung eines Auftrages an den Sachverständigen, gestellt werden.
Alle Personen, die das Eigentum an dem Förderobjekt erwerben wollen, müssen ihre Daten in das Feld 1 der Formulare eintragen, da die Fördermittel anteilig nach Eigentumsanteilen vergeben werden. Die Förderung von Altbaugutachten und die Kaufförderung sind voneinander unabhängig. Für die Kaufförderung ist es nicht erforderlich, dass zuvor ein Altbaugutachten erstellt wird.