Atommüll-Endlagersuche
Endlagersuche
Die Suche nach einem Standort für die Endlagerung ist zurzeit in der ersten Phase. Am 28. September 2020 veröffentlichte die "Bundesgesellschaft für Endlagerung" den sogenannten "Zwischenbericht Teilgebiete". Diese "Teilgebiete" kommen aus geologischer Sicht als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage, auch in unserem Landkreis befinden sich entsprechende Gebiete.
Online-Veranstaltung
Der Landkreis wollte frühzeitig über den aktuellen Stand der Untersuchung informieren und lud am 20. Januar zu einer Infoveranstaltung ein. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Veranstaltung online statt. Rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Bevölkerung, Politik und Bürgerinitiativen nahmen teil und hörten sich die Vorträge von Andreas Sikorski und Timo Quander vom Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) an.
Zugeschaltet waren auch Dagmar Dehmer von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und Dr. Thomas Pick vom MU, die ebenfalls Fragen zum Verfahren beantworten konnten.
Endlagersuche in drei Phasen
Die Endlagersuche befindet sich zurzeit noch in der ersten Phase, Deutschland wurde hier sozusagen als weiße Karte betrachtet. Das gesamte Verfahren ist in drei Phasen geteilt, 2017 hat die BGE mit der Abfrage von Geodaten begonnen. Geplant ist, 2031 eine Entscheidung für einen Standort vorzulegen, die dann noch in einem Genehmigungsverfahren geprüft werden muss. Das Endlager soll dann 2050 in Betrieb gehen.
Phase eins mit erstem Zwischenbericht
Geologen werteten in den letzten Jahren die bereits bei Bundes- und Landesbehörden vorhandenen Daten über den tiefen Untergrund aus.
Auf diesen Datenbestand wurden die im Standortauswahlgesetz definierten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen sowie die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Es ging also zunächst einmal um die Geologie und um das Aktenstudium des bei Landes- und Bundesbehörden vorhandenen Wissens über den tiefen Untergrund in Deutschland.
Es wurde überprüft, ob sich aus diesen Datensammlungen Gebiete ableiten lassen, die für eine Endlagerung nicht in Frage kommen.
Ein erster Zwischenbericht wurde im September letzten Jahres veröffentlicht, in dem die Methodik zur Anwendung der Kriterien aus dem Standortauswahlgesetz beschrieben, grundlegende Festlegungen und Definitionen nachvollziehbar gemacht und ein Überblick über die verwendete Datenbasis gegeben wurde.
Nach der Vorstellung der Ergebnisse in der Öffentlichkeit und einer Fachkonferenz wird in einem nächsten Schritt ein Vorschlag für Standortregionen erarbeitet, die übertägig erkundet werden sollen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Endlagersuche soll von der Öffentlichkeit begleitet und mitgestaltet werden, deshalb informiert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) regelmäßig über den Stand der Untersuchungen, die Verfahren werden dabei immer weiterentwickelt.
Durchgeführt werden Infoveranstaltungen vor Ort oder online, Fachkonferenzen, Erörterungstermine und Regionalkonferenzen. Dazu können Stellungnahmen eingereicht werden. Das Land Niedersachsen hat ein Niedersächsisches Begleit-Forum Endlager gegründet und plant weitere Informationsveranstaltungen. Informationen dazu finden Interessierte auf der Internetseite des Begleitforums.
Infoveranstaltung erster Schritt
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurden ein Teilgebiet im tertiären Tongestein, ein Teilgebiet im Tongestein der Unterkreide und fünf Teilgebiete im Salzgestein in steiler Lagerung identifiziert.
Ob diese Gebiete im weiteren Verfahren bestehen bleiben oder ausgeschlossen werden, ist noch völlig unklar.
Für Landrat Luttmann ist die aktuelle Phase deshalb auch nur ein erster kleiner Schritt in einem langen Verfahren. „Wir stehen noch ganz am Anfang des Verfahrens, circa 80 Prozent der Fläche Niedersachsens sind zunächst Potentialflächen. Noch ist nicht abzusehen, welche Gebiete für die näheren Untersuchungen in der zweiten Phase übrigbleiben und ob der Landkreis dann davon betroffen ist. Wir werden das Verfahren auf jeden Fall kritisch und eng begleiten und die Möglichkeiten zur Stellungnahme und Diskussion nutzen. Auch alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die angebotenen Wege über das Verfahren zu informieren und sich einzubringen.“
Gutachten und Stellungnahme des Landkreises
Um den Zwischenbericht der BGE zum Thema Endlagersuche für das Kreisgebiet kritisch zu prüfen, hat der Landkreis beim Öko-Institut Darmstadt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde am 23.07.2021 vorgelegt und listet zahlreiche offene Fragen auf. Auf der Grundlage des Gutachtens hat sich der Landkreis deshalb mit einer Stellungnahme an die Bundesgesellschaft für Endlagerung gewandt.
Das Gutachten sowie das Schreiben des Landkreises an die BGE stehen unten auf dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.