Wohnraumförderprogramm des Landkreises
Wohnraumförderrichtlinie
Zum 1. Juli 2016 trat die Änderung der Richtlinie des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung kleiner bezahlbarer Wohnungen in Kraft. Die Änderungen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16.06.2016 beschlossen. Damit wird die seit dem 01. Juli 2013 bestehende Wohnraumförderrichtlinie, die bereits zum 01. August 2015 in einigen Teilen angepasst wurde, zum 01. Juli 2016 erneut abgeändert. Eine weitere Änderung der Richtlinie hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2018 beschlossen.
Durch Beschluss des Kreistages vom 19.09.2024 wurde die Richtlinie erneut aktualisiert. Die neue Fassung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Weitere Informationen können Sie der untenstehenden Wohnraumförderrichtlinie entnehmen oder von den Ansprechpartnerinnen im Bauamt erhalten.
Antragsvordrucke finden Sie unten auf der Seite.