Wandern in diesem Zusammenhang bezeichnet in der Imkerei das Verstellen von Bienenvölkern an einen anderen Standort. Dabei werden Bienenvölker mitsamt der Beuten (Bienenstock) verschlossen und mit Fahrzeugen an einen anderen Standort gefahren. Dies wird unter anderem praktiziert, um verschiedene Trachten zu nutzen.
Anzeige einer Wanderung mit Bienen in den Landkreis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
§ 5 Bienenseuchenverordnung© Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bei Wanderungen in das Kreisgebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme) ist unmittelbar nach Ankunft am Wanderplatz eine für die Bienenvölker gültige Seuchenfreiheitsbescheinigung (amtstierärztliche Bescheinigung, "Wanderbescheinigung") vorzulegen gemäß § 5 Bienenseuchenverordnung.
Der Wanderung muss eine Anfrage beim Veterinäramt vorausgehen, ob Tatbestände vorliegen, die eine Anwanderung ausschließen, z. B. Faulbrut-Sperrgebiet.
Dokumente
Anzeige einer Bienenwanderung (135 kB) |