Informationen zum Ausländerrecht können Sie in den Standorten Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde erhalten. Das Ausländerrecht wird unterschieden in allgemeines Ausländerrecht und Asylrecht.
Das Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Thema, mit vielen unterschiedlichen Rechtsquellen und Entscheidungen in der Rechtsprechung. Auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs spielen eine immer größer werdende Rolle.
Konkrete Anfragen beantworten gern die Sachbearbeiter, vorausgesetzt der Schutz persönlicher Daten gebietet keine Auskunftssperre.
Ausländer, die sich bereits mehrere Jahre erlaubt in Deutschland aufhalten und sich in die hiesigen Verhältnisse integriert haben, insbesondere deutsche Sprachkenntnisse besitzen und ihren Lebensunterhalt sichern können, können unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden.