Bauakte im Internet / Bauherrenauskunft

Allgemeine Informationen

Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 und nach § 64 NBauO ab dem 01.07.2024:

Zugang für Bauherrinnen oder Bauherren bzw. Antragstellerinnen und Antragsteller

Sie können als Bauherrin oder Bauherr den aktuellen Bearbeitungsstand mit den Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilten Zugangsdaten abrufen. Die Bauherrenauskunft erreichen Sie über folgenden Link:

https://service.lk-row.de/BGVPortal/bpfWelcomeBHA.jsf

Zugang für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie beteiligte Behörden

Als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bzw. beteiligte Behörde können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand unmittelbar in der Bauakte verfolgen, Dokumente in die Akte einstellen und die Baugenehmigung abrufen. Die Online-Plattform erreichen Sie unter:

https://service.lk-row.de/BGVPortal

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die Ihnen mit der Eingangsbestätigung bzw. nach Ihrer Registrierung mitgeteilten Zugangsdaten. 

Alle anderen Antragsverfahren sowie vor dem 01.07.2024 gestellte Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 und § 64 NBauO:

Für alle weiteren Verfahren können Sie sich wie bisher über die Bauakte online einen Überblick über ein Verfahren verschaffen (s. Flyer). Diese finden Sie unter folgendem Link:

https://service.lk-row.de/bauportal/