Bauvoranfrage

Allgemeine Informationen

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Baugenehmigungsbehörde ist das Bauamt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Die Sachbearbeiter der Bauaufsicht stehen Ihnen gerne zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Unter "Dokumente" finden Sie eine Übersicht zu den Zuständigkeitsbereichen für den Nord- und Südkreis. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie bei Bedarf gerne telefonisch vereinbaren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und dem jeweiligen Bauanliegen.

Anträge / Formulare

Es ist das amtlich vorgeschriebene Formular zu verwenden. Es müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. 

Die elektronische Antragstellung ist über den Online-Service Bauen online möglich. Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Das amtlich vorgeschriebene Formular finden Sie hier oder unter dem untenstehenden Link.

Wichtig: Für die digitale Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

Die Bauvoranfrage kann zunächst weiterhin in Papierform eingereicht werden.