Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement.
Ehrenamtskarte beantragen / verlängern
Allgemeine Informationen
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchten der Landkreis Rotenburg (Wümme) und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Inhaber und Inhaberinnen der E-Karte können in ganz Niedersachsen und im Land Bremen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen.
Die Liste der aktuellen Vergünstigungen finden Sie auf dieser Seite des Freiwilligenservers.
Verfahrensablauf
Die niedersächsische Ehrenamtskarte kann direkt über den Freiwilligenserver online beantragt werden.
Den Antrag für die erste Beantragung einer Ehrenamtskarte finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie Ihre Ehrenamtskarte verlängern lassen.
Das ausgefüllte Antragsformular muss anschließend durch die Organisation, für die der Bewerber oder die Bewerberin das Ehrenamt ausübt, bestätigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Servicestelle Ehrenamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2862
Telefax: 04261 983-88 2862
E-Mail: ehrenamt@lk-row.de
Homepage: www.lk-row.de/ehrenamt
Voraussetzungen
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.
oder
Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiterin Card). Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden.
oder
Sie sind bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmann-Ausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind.
oder
Sie sind ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass.
Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sie muss dann erneut beantragt, bzw. die Gültigkeit der Karte muss verlängert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Ehrenamt im Landkreis Rotenburg (Wümme)