Der Landkreis Rotenburg (Wümme) fördert nach Maßgabe der gültigen Verwaltungshandreichung "Förderung von Seniorenveranstaltungen" im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 Absatz 2 Nummer 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen älterer Menschen dienen. Veranstaltungen, die der Geselligkeit dienen, sollen ein seniorenspezifisches Angebot beinhalten.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beteiligt sich mittels des Zuschusses, der 50 % der für einen berechtigten Teilnehmer nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1,50 € je Teilnehmer, beträgt, an der Finanzierung der Veranstaltung.