Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der gewerblichen Personenbeförderung erforderlich
- Antrag schriftlich
- Gewerbeanmeldung
- Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen über die Fahrzeuge
- Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfungszeugnis der IHK, dem Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 entsprechend)
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit für alle zur Führung der Geschäfte bestellte Personen (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
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- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (wenn Inhaber der fachlichen Eignung von Antragsteller/Unternehmer abweicht)
Verfahren
Die Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen
Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
- Gemeinden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- der Industrie- und Handelskammer
- den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.