Häusliche Gewalt (BISS - Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt)

Allgemeine Informationen

Die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) im Landkreis Rotenburg (Wümme) richtet sich mit ihrem Angebot an von häuslicher Gewalt Betroffene aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme). 

Gewalt gegen Frauen und Männer und ihre Kinder zeigt sich in unterschiedlicher Weise.

Es ist Gewalt, wenn Ihr Partner / Ihre Partnerin oder (Ex) Partner/in * Sie:

  • schlägt, ohrfeigt, tritt, schubst
  • bedroht
  • einsperrt und isoliert
  • beleidigt und erniedrigt
  • belästigt, kontrolliert oder verfolgt
  • Ihre Finanzen überwacht
  • sexuell bedrängt oder vergewaltigt
  • Ihre Kinder schlägt, missbraucht
  • erpresst und droht sich umzubringen, wenn Sie weggehen

Unser Angebot:

  • Aktive Ansprache von Opfern häuslicher Gewalt zeitnah nach polizeilichen Einsätzen (Pro-aktiver Ansatz)
  • Beratung von Betroffenen von häuslicher Gewalt und Stalking, die von sich aus Kontakt zur BISS aufnehmen
  • Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes und weiterer zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen
  • Entwicklung eines individuellen Sicherheitsplanes und Unterstützung bei der Bewältigung der akuten Krisensituation
  • Auf Wunsch Begleitung z.B. zur Polizei, zum Gericht, zu Anwälten und Anwältinnen, Ärzten und Ärztinnen
  • Weitervermittlung je nach Problemlage und Bedarf an andere Beratungsstellen oder Behörden

Niemand muss/darf Gewalt erdulden, denn…

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." (Grundgesetz Art. 2, Abs. 2)

Verfahrensablauf

In der akuten Gewaltsituation:

  • Bringen Sie sich und Ihre Kinder in Sicherheit
  • Rufen Sie über den Notruf 110 die Polizei. Sie kann den Täter aus der Wohnung weisen und ihm bis zu max. 14 Tagen verbieten die Wohnung zu betreten (Platzverweis)
  • Sollten Sie sich trotz eines Platzverweises nicht sicher in ihrer Wohnung fühlen, wenden Sie sich an ein Frauenhaus. Sie finden dort Schutz und Begleitung
  • Sind Sie verletzt, suchen Sie so bald wie möglich einen Arzt auf

Nach einem Polizeieinsatz

  • Die Polizei informiert die BISS Beratungs- und Interventionsstelle über den Einsatz
  • Eine Mitarbeiterin der BISS nimmt umgehend Kontakt zu Ihnen auf
  • Sie können einen Termin zum Beratungsgespräch vereinbaren.

 

An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich jederzeit direkt an die BISS wenden. Sie müssen nicht warten, bis es zu einem Einsatz der Polizei gekommen ist.

Kontakt:

BISS Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt

Molkereistr. 30, 27404 Zeven

Telefon: 04281/983 6060

E -Mail: biss@lk-row.de

Sind Kinder von Gewalt betroffen oder ist der Täter minderjährig, können Sie sich auch an das Jugendamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) wenden. (Telefon 04261/983-0)

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Was sollte ich noch wissen?

 Das Gewaltschutzgesetz

bietet folgende Möglichkeiten, sich vor weiterer Gewalt zu schützen:

Schutzanordnungen

Das Gericht kann dem Täter* verbieten:

  • die Wohnung  zu betreten,
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern,
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, wie z.B. Ihrem Arbeitsplatz, der Schule oder dem Kindergarten,
  • Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, z. B. über Telefon, SMS, Brief, E- Mail,
  • ein Zusammentreffen mit Ihnen herbeizuführen.

Wohnungszuweisung

  • Das Gericht kann auf Ihren Antrag hin den Täter* bis zu sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, auch wenn er* der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung ist.

*Das Gewaltschutzgesetz gilt für Personen jeden Geschlechts.

Der Träger der Beratungsstelle BISS ist der Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Beratungsstelle BISS wird finanziell gefördert mit Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.