Bei der Haltung von
- Rindern,
- Schweinen,
- Schafen und Ziegen
- Geflügel außer Tauben
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben daher innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 03.01.2010 der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift und die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben. Diese Meldung hat jährlich zu erfolgen. Daten über Rinderhaltungen ruft die Niedersächsische Tierseuchenkasse über die zentrale Rinderdatenbank ab.
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen ist der Niedersächsischen Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach der Bestandsgründung anzuzeigen.
Wann muss gemeldet werden?
- grundsätzlich vor Beginn der Tierhaltung
Was muss gemeldet werden?
- Name des Halters mit Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere
- Standort der Tiere, bezogen auf die jeweilige Tierart
- jede Änderung der Tierhaltung (andere Tierarten, Beendigung der Haltung von einzelnen Tierarten, Standortänderung etc.)
- die Aufgabe der gesamten Tierhaltung
Wie muss gemeldet werden?
- mittels eines Meldebogens für Tierhalter, der alle geforderten Angaben erfasst.