Hilfe sowohl für diejenigen, die ein Kind bekommen oder haben möchten, als auch für diejenigen, die sich vor ungewollter Schwangerschaft schützen wollen.
Werdenden Müttern und Wöchnerinnen, die nicht krankenversichert sind, hilft das SGB XII durch ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, einem Pauschalbetrag für die Entbindungskosten und Pflege (Hilfe zum Lebensunterhalt für werdende Mütter).
Hilfe zur Familienplanung wird nicht nur zur Schwangerschaftsverhütung geleistet, sondern ganz allgemein zur Empfängnisregelung einschließlich der Ermöglichung einer Schwangerschaft.
Maßnahmen der Hilfe zur Familienplanung sind vor allem die Übernahme der Kosten für die notwendige ärztliche Beratung und Untersuchung sowie für die ärztlich verordneten empfängnisregelnden Mittel.
Schließlich umfasst die Hilfe auch die Leistungen bei Sterilisation, wenn diese mit Einwilligung und durch einen Arzt vorgenommen wird.