Die Europäische Union (EU) hat 2011 die sogenannte Industrieemissions-Richtlinie (IED) erlassen, die für bestimmte Anlagen maßgeblich ist, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese europäischen Bestimmungen sind in das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) übernommen worden.
Zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen hat die EU für verschiedene Produktionstechnologien die besten verfügbaren Technologien (BVT) dokumentiert. Weitere Informationen hierzu sowie die BVT selbst können zum Beispiel der Homepage des Umweltbundesamtes entnommen werden.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG für nach dem 02.05.2013 genehmigte Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie verpflichtet, im Internet öffentlich bekannt zu machen:
- den Genehmigungsbescheid mit Ausnahme in Bezug genommener Antragsunterlagen und des Berichts über den Ausgangszustand sowie
- die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts.
Folgende in der Zuständigkeit des Landkreises Rotenburg liegenden Betriebe unterliegen der IED-Richtlinie:
- Anlagen zur Haltung oder zur Aufzucht von Tieren ab folgenden Schwellenwerten:
- 40.000 Hennen-, Junghennen- oder Mastgeflügelplätzen
- 2000 Mastschweinplätze
- 750 Sauenplätze
- oder gemischte Bestände dieser Tierarten.
Anzuwendendes BVT-Merkblatt: „Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von 100 Tonnen oder mehr je Tag
Anzuwendendes BVT-Merkblatt: „Abfallbehandlung“