Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Sie ist eine auf Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien bezogene und am Bedarf orientierte Fachplanung. Jugendhilfeplanung ist ein sozialraumorientierter und kommunikativer Prozess, an dem die Träger der Jugendhilfe im Landkreis Rotenburg (Wümme) beteiligt sind.
Der Auftrag der Jugendhilfeplanung besteht darin,
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen (§ 80 Abs. 1 SGB VIII).
Jugendhilfeplanung hat gesellschaftliche Entwicklungen zu beobachten, zu beschreiben und zukunftsorientierte Strategien zur Befriedigung von Bedarfen zu entwickeln. Sie dient als Instrument der politischen Willensbildung und der Entscheidungsfindung zur Ausgestaltung der örtlichen Jugendhilfe.
Als Sozialräume sind die 13 Verwaltungseinheiten (Einheitsgemeinden, Samtgemeinden und Städte) bestimmt. Dort bestehen die Lebensbezüge, sozialen Kontakte und Bindungen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien (Wohnen, Kindergärten, Schule, Freunde, Vereine).
Jugendhilfeplanung ist ein andauernder Prozess. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rotenburg (Wümme) in unregelmäßigen Abständen Berichte vorgelegt. Näheres lässt sich über die Inhalte der Sitzungen des Ausschusses im Bereich Sitzungsdienst erfahren