Kindertagespflege umfasst die Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt der Eltern durch eine sog. Kindertagespflegeperson.
Die Beratung für Eltern und Kindertagespflegepersonen ist kostenlos und unverbindlich.
Das Jugendamt verfügt seit Juli 2005 über eine Fachberatung und Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen. An diese öffentliche Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege können sich Interessierte und Kindertagespflegepersonen wenden, um sich in allen Fragen der Kindertagespflege beraten zu lassen.
An die Fachberatung für Kindertagespflege können sich außerdem auch Eltern wenden, die eine Kindertagespflegestelle für ihre Kinder suchen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Eltern ein Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege gewährt werden (siehe Richtlinien Tagesbetreuung).
Auch die Übernahme von Kita-Gebühren ist möglich, wenn das Einkommen der Eltern unter einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Wenn die Eltern z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leitungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag übernommen.