Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.
Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
- 100. Geburtstag
können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.
Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.