Kriegsopferfürsorge

Allgemeine Informationen

Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene

Aus Mitteln der Kriegsopferfürsorge werden ergänzende Leistungen für Beschädigte und deren Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer der beiden Weltkriege, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, ehemalige politische Häftlinge, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte) gewährt.

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Kriegsbeschädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Leistungen werden gewährt, soweit der genannte Personenkreis nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen zu decken.

Voraussetzungen

Leistungsarten

  • Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte (berufliche Rehabilitation),
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und in Alten- und Pflegeheimen,
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes,
  • Altenhilfe,
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Erholungshilfe,
  • Wohnungshilfe,
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen, u.a.
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (z.B. Kfz-Hilfe, Taxikosten)
  • Erziehungshilfe

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nachrangig und zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz als besondere Hilfe im Einzelfall gewährt. Sie sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig. Beschädigte können für einen ausschließlich schädigungsbedingten Bedarf Leistungen auch ohne die Anrechnung von Einkommen und Vermögen erhalten.

Wichtig:

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können nur gewährt werden, wenn rechtzeitig ein Antrag gestellt wird. Laufende Leistungen können erst ab dem Ersten des Antragsmonats beginnen. Einmalige Leistungen sind vor dem Beginn einer Maßnahme bzw. vor dem Kauf von Gegenständen zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind hilfeartspezifische Antragsformulare, in der Regel mit Nachweisen über das vorhandene Einkommen und Vermögen. Die im Einzelfall daneben noch erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte über die Ansprechpartner des Sozialamtes.

Infomaterial zum sozialen Entschädigungsrecht kann auch über die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und bei den Ansprechpartnern des Sozialamtes bezogen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Zur Koordinierung der unterschiedlichen Hilfen der verschiedensten gesetzlichen Rechtsgrundlagen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) eine gemeinsame Servicestelle für die Hilfe suchenden behinderten Menschen als Anlaufstelle, in der sie trägerübergreifend und anbieterneutral umfassende Beratung und Unterstützung finden sollen, eingerichtet worden.