Der Landkreis Rotenburg (Wümme) fördert im Rahmen seiner Verwaltungshandreichungen kulturelle Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung ebenso wie auch Investitionen bei kulturellen Einrichtungen.
Unabdingbare Grundsatzvoraussetzungen für eine Förderung sind eine Beteiligung der gemeindlichen Seite und eine Eigenbeteiligung. Die konkreten Voraussetzungn sind in den beigefügten Dokumenten zu finden.
Unbedingt einzuhalten ist die Antragsfrist am 15. August eines Jahres für Maßnahmen oder Veranstaltungen im nächsten Jahr.