Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung erstrecken sich auf Überwachung von Schlachtereien, Fleischereien, Zerlegebetrieben, Molkereien, Eiproduktewerken, Eierpackstellen, Umpackbetrieben, Bäckereien, Groß- und Einzelhändlern, Importeuren, Überwachung von Gaststätten, Gemeinschaftsküchen, Imbisseinrichtungen, Reisegewerben, Märkten und Sonderveranstaltungen, Probeentnahmen bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen, Verfolgung und Ahndung von lebensmittelrechtlichen Verstößen, Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucherberatung, Begutachtung von Eigenkontrollsystemen nach Lebensmittelrecht.