Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung
Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

             oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.