Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an:
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postfach 1440
27344 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2199
E-Mail: info@lk-row.de
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.