Aufgrund der „Kooperationsvereinbarung zur Förderung präventiver Aufgaben“ zwischen Jugendamt und dem Regionalen Landesamt für schulische Bildung werden Präventionsmaßnahmen von Schulen gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen zur Sucht- und Gewaltprävention sowie zur Stärkung der Medienkompetenz und zur Förderung der Sozialkompetenz mit bis zu 50% der entstehenden Kosten. Einzelne Maßnahmen können mit bis zu 1.000 € gefördert werden, pro Schule stehen pro Haushaltsjahr maximal 2.000 € zur Verfügung.
Die Antragsformulare sowie die Kooperationsvereinbarung können bei der Kreisjugendpflegerin angefordert werden oder unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.