Das Versicherungsamt ist in vielfältiger Weise in Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA, Seekasse, Knappschaftliche Rentenversicherung) behilflich. Es übt die Aufgaben in eigener Zuständigkeit aus und handelt nicht im Auftrage der Versicherungsträger. Die Tätigkeit des Versicherungsamtes dient nur den Interessen des Bürgers. So soll den Auskunftsersuchenden die Wahrnehmung und Durchsetzung sozialer Rechte erleichtert werden.
Es werden im Versicherungsamt die verschiedenen Anträge z.B. Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Kontenklärung aufgenommen, Versicherungsverläufe geklärt und erklärt und zu allen Fragen rund um das Thema Rente Auskunft erteilt.