Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden nach den sogenannten Regelbedarfen gewährt. Die Regelbedarfe dienen zur Deckung des laufenden Bedarfs.
Die Regelbedarfssätze betragen seit 01.01.2024 monatlich:
- Regelbedarfsstufe 1: 563 €
- Regelbedarfsstufe 2: 506 €
- Regelbedarfsstufe 3: 451 €
- Regelbedarfsstufe 4: 471 €
- Regelbedarfsstufe 5: 390 €
- Regelbedarfsstufe 6: 357 €
Für bestimmte Personengruppen gibt es so genannte Mehrbedarfszuschläge.
Wichtig: Zusätzlich werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung die Kosten der Unterkunft (z.B. Miete, Betriebs- und Heizkosten) berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.
Weitere Informationen zum Thema Regelsätze können der Broschüre "Sozialhilfe" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.