Schwarzpulver-, Böller- und Vorderladerschützen benötigen für den Erwerb des Schwarzpulvers eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies gilt auch für Personen, die Patronen wiederladen wollen. Die Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver) wird für eine bestimmte Menge (in der Regel 10 kg ) erteilt und für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Sprengstoff
Allgemeine Informationen
Anträge / Formulare
- Bedürfnis-Nachweis (aktueller Jagdschein oder aktive Mitgliedschaft im Schützenverein)
- Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
- Nachweis der Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die strafrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Eine erhebliche Vorstrafe führt im Regelfall zu einer Ablehnung der beantragten Erlaubnis.
Dokumente
Antrag Sprengstofferlaubnis (241 kB) | |
Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung (100 kB) |