Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.