Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.
Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb, Modernisierung)
- Förderung von Mietwohnraum (Neubau, Aus-/Umbau)
- Förderung Modernisierung von Mietwohnraum
- Mietwohnraumförderung - Erwerb von Belegung- und Mietbindungen
- Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
- Wohnheimplätze für Studierende und/oder Auszubildende