Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für das Führen eines gefährlichen Hundes

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 14 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) für das Führen eines Hundes für den durch die Behörde die Gefährlichkeit festgestellt wurde

1. Angaben zum Hund

1. Angaben zum Hund

Kastriert?*
Chipkennzeichnung?*
Wann und von welcher Behörde wurde die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt?

Wann und von welcher Behörde wurde die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt?

2. Angaben zum Antragsteller

2. Angaben zum Antragsteller

Telefon
3. Ort der Hundehaltung

3. Ort der Hundehaltung

4. Beigefügte Nachweise

4. Beigefügte Nachweise

Nachweis über die Anmeldung zur praktischen Sachkundeprüfung*
Ergebnis der praktischen Sachkundeprüfung*Die praktische Sachkundeprüfung ist mit dem Hund zu absolvieren, bei dem die Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde.
Datenschutz

Datenschutz

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Des Weiteren ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei der Behörde) vorzulegen!

5. Erklärung des Antragstellers

Persönliche Eignung

Mit der Antragstellung bestätige ich, dass ich die für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erforderliche persönliche Eignung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 NHundG zum Halten und Führen des oben genannten Hundes besitze.

(Die erforderliche persönliche Eignung besitzt gemäß § 12 Abs.1 NHundG in der Regel nicht, wer geschäftsunfähig ist, von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist oder aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann.)

*) Pflichtfelder