Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Geltende Datenschutzbestimmungen aufgrund des Inkrafttretens der europäi-schen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) -
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Daten-schutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UVG ist die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme).
2. Datenschutzbeauftragte/r
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte errei-chen Sie unter der Postanschrift: Postfach 1440, 27344 Rotenburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: jugendamt@lk-row.de oder über das unter der Internetadresse
www.lk-row.de/ angebotene Kontaktformular. Die Kommunikation über das Kontaktformu-lar erfolgt über eine gesicherte Verbindung.
3. Verarbeitungszwecke
Die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme) verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufga-benerledigung nach dem UVG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die ent-sprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Eltern-teil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundes-rechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
a) Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsan-spruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozial-leistungsbezug
b) Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungs-fähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
c) Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnen-der Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch Unterhaltsvorschusskasse stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.
Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvor-schuss-Stelle.
5. Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innenDie unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Auf-gabenerledigung der der Unterhaltsvorschusskasse an folgende Dritte übermittelt werden:
Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bunde-sagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Ar-beit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Ver-braucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrech-nungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fami-lienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei an-deren Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Dar-über hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Spei-cherfrist von bis zu 10 Jahren nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvor-schuss mehr erfolgt und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschusskasse verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind:
Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Ge-schlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufent-haltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff
Das sind:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Anga-ben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsan-sprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlan-gen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollstän-dig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervoll-ständigung dieser Daten verlangen.
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhalts-vorschusskasse die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendma-chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
9. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschusskasse kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Vorausset-zungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein:
Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bunde-sagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbe-triebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus kön-nen personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10. Beschwerde
Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbe-hörde, dem Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Hannover.