Förderung von Seniorenveranstaltungen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Vorspann

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung einer Veranstaltung zur kulturellen Betreuung älterer Mitbürger im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 Absatz 2 Nummer 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Förderbedingungen

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beteiligt sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an der Finanzierung der Veranstaltung durch Gewährung eines Zuschusses. Dieser beträgt 50 % der für einen berechtigten Teilnehmer nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1,50 € je Teilnehmer. Je Antragsberechtigtem sind höchstens 12 Seniorenveranstaltungen pro Kalenderjahr förderfähig. Der Antrag auf Bezuschussung ist innerhalb eines Monats vom Tage der Veranstaltung an unter Beifügung aller Kostenbelege einzureichen. Zuschüsse werden nicht gewährt für: *vereinsinterne Kosten, z.B. Geschenke an Vereinsmitglieder und vereinsinterne Versammlungen, z.B. Jahreshauptversammlungen, *Aufwendungen des Veranstalters für Vorbereitungen, z.B. Kilometer-, Porto- und Telefongeld, *Personalaufwendungen, *Veranstaltungen, die im weitesten Sinne der körperlichen Ertüchtigung dienen, z.B. Seniorenturnen, Kegeln, Seniorentanz, *Veranstaltungen, die von den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden durchgeführt werden.

Zuständige Stelle
Sozialamt Landkreis Rotenburg
Torsten Maack
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg
1 Antragsteller/in

1 Antragsteller/in

Telefon*
2 Bankverbindung

2 Bankverbindung

3 Veranstaltung

3 Veranstaltung

4 Abrechnung

4 Abrechnung

4.1 Entstandene Kosten laut beigefügten Belegen

4.1 Entstandene Kosten laut beigefügten Belegen

Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
4.2 Von den entstandenen Kosten sind abzusetzen

4.2 Von den entstandenen Kosten sind abzusetzen

Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
Betrag in EURO
Erklärung*
Datenschutz

Datenschutz

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