Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Blauer Ausweis)

Vorspann

Blauer Parkausweis

Blauer Parkausweis

Grundsätzliches

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Vielmehr bedarf es eines besonderen Parkausweises. Dabei unterscheidet man zwischen

  • dem blauen Parkausweis und
  • dem orangenen Parkausweis.

Mit diesem Onlinedienst beantragen Sie einen blauen Parkausweis.

Unter folgendem Merkblatt erfahren Sie näheres über die Parkausweise.

Grundsätzliche Informationen und Hinweise zum blauen Parkausweis

Grundsätzliche Informationen und Hinweise zum blauen Parkausweis

Der EU-einheitliche blaue Parkausweis wird erteilt an:

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten-Arm/Bein) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen/Hände bzw. Füße setzen an den Schultern bzw. Hüften an)
  • Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Passbild
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Alternativ: Nachweis über die Antragstellung auf Erteilung der Parkerleichterung beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Eingangsbestätigung)

Die eigentliche Feststellung der Schwerbehinderung sowie der Merkzeichen ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Verden, Marienstraße 8, 27283 Verden (Aller) zu beantragen (Telefonnummer: 04231 14-0).

Angaben zur antragstellenden Person

Angaben zur antragstellenden Person

Telefon
Welches gültige Ausweisdokument verwenden Sie?*
Antragsbegründung für den blauen Parkausweis

Antragsbegründung für den blauen Parkausweis

Bei mir liegen folgende Erteilungsvoraussetzungen vor: Bitte treffen Sie mindestens eine Auswahl.
Nachweise, Anlagen und Bemerkung

Nachweise, Anlagen und Bemerkung

Nachweise

Folgende Nachweise sind beigefügt:

Anlagen

Sie können hier bis zu 3 weitere Anlagen angeben, die für die Antragstellung von Bedeutung sein können. Bitte verwenden Sie bei der Bezeichnung der beigefügten Anlagen einen Namen, der einen Rückschluss auf den Inhalt zulässt. Zum Beispiel "Attest, Bescheinigung, Gutachten und Zeugnis".

Bemerkung
Hier können Sie bei Bedarf weitere Bemerkungen für die untere Straßenverkehrsbehörde einfügen.
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder