Die Tierhaltererklärung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten.
und/oder
¹ Erläuterungen zu den Bedingungen für Mäster, Ferkelerzeuger und -aufzüchter (Anteil unkupierter Tiere, Erhöhung dieses Anteils, Kennzeichnung, Dokumentation etc.) finden sich im Teil B der Handreichung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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