Heimaufsicht
Die Heimaufsicht dient dem Schutz der Bewohner und ist daher Ansprechpartner sowohl für die Heimbewohner selbst als auch für ihre Angehörigen und Betreuer. Da alle Senioren- und Pflegeheime der staatlichen Aufsicht unterliegen, überprüft sie diese auch in regelmäßigen Abständen dahingehend, ob die gesetzlichen Vorschriften und die vereinbarten Standards eingehalten werden, die der Heimträger zu erfüllen hat. Ebenso berät und unterstützt sie die Heimleitung und den Träger der Einrichtung. Die Heimaufsichtsbehörde prüft:
- vor Inbetriebnahme eines Heimes die Zuverlässigkeit der Heimbetreiber und -leitung,
- ob die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Betreuung und Alltagsgestaltung gewahrt sind,
- ob die baulichen Mindestanforderungen eingehalten werden
- ob die personellen Anforderungen eingehalten werden.
Ihre Anliegen werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt!
Die Überprüfung der Pflegequalität obliegt allerdings nicht der Heimaufsicht, sondern dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in Niedersachsen (MDKN), der zur Überprüfung beauftragt wird vom Verband der Ersatzkassen e. V. (Niedersachsen). Die Links zu diesen beiden Institutionen finden Sie unten.