Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Die Unterlagen (Ergebnis des Wesenstests, Nachweis über Haftpflichtversicherung, Ergebnis der praktischen Sachkundeprüfung) sowie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei der Behörde) sind innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung vorzulegen!
5. Erklärung des Antragstellers
Persönliche Eignung
Mit der Antragstellung bestätige ich, dass ich die für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erforderliche persönliche Eignung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 NHundG zum Halten und Führen meines oben genannten Hundes besitze.
(Die erforderliche persönliche Eignung besitzt gemäß § 12 Abs.1 NHundG in der Regel nicht, wer geschäftsunfähig ist, von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist oder aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann.)
*) Pflichtfelder