Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Ergänzungsdaten zum Antrag nach UVG für Kinder ab 12 Jahren

Vorspann

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind von 12 bis 17 Jahren einzeln ein Antrag gestellt werden muss.

Durch ein vollständiges Ausfüllen des Antrages mit bestem Wissen und Gewissen können Sie zu einer raschen Entscheidungsfindung beitragen.

N (1-9) = entsprechenden Nachweis bitte beifügen 

1. Angaben zum Antragsteller

1. Angaben zum Antragsteller

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