Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Darüber hinaus besteht die Nachweispflicht einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 NHebG für freiberuflich tätige Hebammen unter Vorlage eines Versicherungsnachweises. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 NHebG besteht diese Pflicht nach dem ersten Nachweis alle drei Jahre.