Errichtung von 3 Windenergieanlagen im Windpark Hassendorf-Sottrum
Antragsteller: PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2 - 4, 27472 Cuxhaven
Bekanntgabe des rein raumordnungsrechtlichen Vorbescheids vom 09.11.2022
Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. BImSchV
Die PNE AG hat bei mir eine Voranfrage nach § 9 BImSchG zum Standort der geplanten 3 Anlagen (nach vorherigem Abbau der vorhandenen 6 Anlagen) für das vorbezeichnete Vorhaben eingereicht. Ausschließlicher Inhalt der Voranfrage ist, ob dem Vorhaben Belange des Raumordnungsrechts gegenüberstehen.
Der Standort der Anlagen war im früheren Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Rotenburg (Wümme) als Standort für raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen. Demzufolge sind in dem Gebiet 6 Windenergieanlagen (1x Gesamthöhe 75 m, 5x Gesamthöhe 96 m) errichtet worden.
Im Zuge der Neuaufstellung des am 28. Mai 2020 in Kraft getretenen RROP 2020 ist dieser Standort im RROP gestrichen worden.
Das Vorhaben unterliegt einem vereinfachten BImSchG-Verfahren und wird somit grundsätzlich ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Gemäß § 21a der 9. BImSchV ist die Entscheidung über den Antrag aber u.a. öffentlich bekannt zu machen, wenn der Träger des Vorhabens dies beantragt. Einen dementsprechenden Antrag hat die PNE AG am 19.12.2022 nachträglich gestellt.
Der positive Vorbescheid vom 09.11.2022, dessen Tenor in der Anlage aufgeführt ist, enthält Hinweise und eine Begründung. Der Vorbescheid, seine Begründung sowie der dazugehörige Lageplan können in der Zeit
vom 10.01.2023 bis zum 23.01.2023
in der Zentrale des Kreishauses Rotenburg, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:
• Montag bis Donnerstag vom 08:00 Uhr bis 16.00 Uhr
• Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Auf Grund der derzeitigen Coronalage wird dringend empfohlen, sich vor der Einsichtnahme über die aktuell geltenden Zutrittsregeln zu informieren. Zudem kann statt der Einsicht in die Genehmigung auch eine Kopie in der Zentrale abgeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 1 PlanSiG die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 endet. Die Bekanntmachung und der Vorbescheid sind auch auf der Homepage des Landkreises www.lk-row.de unter dem Pfad „Verwaltung und Politik > Kreisverwaltung > Bekanntmachungen/Verkündungen“ und im Umweltportal des Landes Niedersachsen einsehbar.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekannt gegeben, mit der Folge, dass die o.a. Widerspruchsfrist auch für diesen Personenkreis Anwendung findet.
Gegen den Vorbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), oder beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Amtsallee 7, 27432 Bremervörde, einzulegen.
Der Widerspruch kann auch als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Ziffer 12 der EU-Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) vom 23.07.2014 (in der zurzeit gültigen Fassung) eingereicht werden sowie nach Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24.11.2017 (in der zurzeit gültigen Fassung) und über das besondere elektronische Behördenpostfach eingereicht werden.
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung.
Bitte geben Sie bei Widersprüchen das Akten¬zeichen 63/00020-22 an.
Landkreis Rotenburg (Wümme), 19.12.2022
Der Landrat
Abkürzungen verwandter Rechtsvorschriften
Bei allen Rechtsvorschriften ist jeweils die ursprüngliche Fassung (UF) und die letzte Neufassung (NF) angegeben. Alle Rechtsvorschriften in der zurzeit gültigen Fassung. Die Vorschriften finden Sie z.B. auf den offiziellen Seiten des Bundes www.gesetze-im-internet.de.
Abkürzung |
Name |
Datum |
Fundstelle |
BImSchG |
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz) |
UF: 15.03.1974 NF: 17.05.2013 |
BGBl. I S. 721 BGBl. I S. 1274 |
9. BImSchV |
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) |
UF: 18.02.1977 NF: 29.05.1992 |
BGBl. I S. 274 BGBl. I S. 1001 |
PlanSiG |
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie |
UF: 20.05.2020 |
BGBl. I S. 1041 |
BGBl. I S. |
Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite |
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Anlage: Tenor des Vorbescheides
Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Prüfung Ihrer Voranfrage hat ergeben, dass die nach Rückbau der vorhandenen 6 älteren Anlagen geplante · Errichtung von 3 Windenergieanlage des Typs Vestas V150-6.0 (Nabenhöhe: 125 m, Rotordurchmesser: 150 m, Gesamthöhe: 200 m, Leistung je 6,0 MW) nach den hier eingereichten Unterlagen auf den vorgenannten Flurstücken REIN RAUMPLANUNGSRECHTLICH zulässig ist. Aus diesem Bescheid können weitere Zulässigkeiten, insbesondere aus der Sicht aller anderer zu prüfenden Punkte wie des Umwelt-, Naturschutz-, Luftfahrts- oder Bauplanungs- und -ordnungsrechts, nicht hergeleitet werden. Die abschließende Prüfung obliegt dem Genehmigungsverfahren. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auf die abschließenden Hinweise wird ausdrücklich hingewiesen! Kostenentscheidung Dieser Bescheid ist kostenpflichtig. Die Gebührenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid. |