Gemäß §§ 10 und 12 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 13.06.2024 folgende Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 21.12.2011 beschlossen:
§ 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
Zusammensetzung des Kreisausschusses
Neben den Mitgliedern nach § 74 Abs. 1 Satz 1 NKomVG gehören die Erste Kreisrätin/der Erste Kreisrat sowie die Kreisrätinnen/die Kreisräte dem Kreisausschuss mit beratender Stimme an.
§ 2
Die siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rotenburg (Wümme), den 13.06.2024
Landkreis Rotenburg (Wümme)