Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz möchte die kooperative Zusammenarbeit zwischen behördlichem und verbandlich getragenem Naturschutz fördern. Dafür wurden vom Ministerium Grundsätze veröffentlicht, wie die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten aussehen soll. Darin enthalten sind auch Richtlinien die erklären, wie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege gewährt werden.
Die gesamten Fördermittel werden vom Land bereitgestellt, für den Landkreis selber fallen keine Kosten an. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewilligt die Mittel. In Niedersachsen können jeweils verschiedene Ökologische Stationen, die in der Nähe der Schutzgebiete tätig sind, beim NLWKN die Fördermittel beantragen, erhalten die Gelder und führen dann die Maßnahmen durch. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist dies die Ökologische NABU-Station Oste-Region. Die Zuwendung beläuft sich auf einen Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021.
Voraussetzung ist eine enge Zusammenarbeit der Ökologischen Stationen mit den jeweiligen Landkreisen. Maßgeblich sind dazu eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Ökologischen Station und der zuständigen unteren Naturschutzbehörde sowie eine Erarbeitung und Abstimmung von gebietsbezogenen Konzepten zur Vor-Ort-Betreuung. Dieser Kooperationsvertrag wurde heute von Landrat Luttmann und Dr. Buschmann vom NABU unterzeichnet.
(v.l.) Dr. Buschmann und Landrat Luttmann bei der Vetragsunterzeichnung.© Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Ökologische Station in der Oste-Region hat über den NABU Niedersachen bereits seit 2016 eine Förderung vom Land Niedersachsen bekommen, die nun nach den oben genannten Voraussetzungen fortgeführt werden soll. Die Arbeiten sowie die Gebiete werden regelmäßig in enger Abstimmung mit dem Landkreis in sogenannten Arbeitsplänen festgelegt.
Bei den Gebieten handelt es sich um zehn FFH-Gebiete, ein EU-Vogelschutzgebiet sowie drei Naturschutzgebiete. Hier sollen unterschiedliche Arbeiten durchgeführt werden wie zum Beispiel Kartierung und Monitoring von Tier- und Pflanzenarten, Initiierung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle von Pflege-, Entwicklungs- und Artenhilfsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Landrat Luttmann hob bei der Vertragsunterzeichnung die positive Zusammenarbeit für den Naturschutz im Landkreis in den letzten Jahren hervor. „Mit dieser Kooperationsvereinbarung sichern wir die Fördermittel für die Naturschutzarbeit in unserem Landkreis für die nächsten Jahre. Die Ökologische NABU-Station Oste-Region und der Landkreis arbeiten auf diesem Gebiete schon lange erfolgreich zusammen.“ Dr. Buschmann ergänzte: „Wichtig ist, dass die Ökologische Station über die Bemühungen des Landkreise hinaus, die dadurch nicht ersetzt werden sollen, dazu beitragen wird, den Herausforderungen des regionalen Naturschutzes zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor Ort gerechter zu werden. Das Insektensterben macht deutlich, wie dringend und elementar diese Arbeit ist. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden ist dabei von ganz entscheidender Bedeutung.“