Sonderregelungen Corona
Womöglich ändert sich dann die Höhe der Leistungen. Aufgrund der aktuellen Sonderregelungen, die wegen der Corona-Pandemie erlassen wurden, kann das Jobcenter bei Änderungen zurzeit nur auf Antrag des Kunden reagieren, ansonsten bleiben die vorläufig bewilligten Leistungen unverändert bestehen.
Vereinfachter Zugang
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden vom Gesetzgeber für die Jobcenter einige Regelungen zur Bewilligung der Leistungen für einen bestimmten Zeitraum geändert, um den Zugang zu SGB-II Leistungen zu vereinfachen.
So können u.a. Leistungen für einen bestimmten Zeitraum vorläufig bewilligt werden, damit schnell Geld für den Lebensunterhalt fließt.
Bisher automatische Anpassung - aktuell andere Regelung
Nach Ablauf dieses Zeitraums wurden die gewährten Leistungen bislang rückwirkend an die tatsächlichen Verhältnisse, z.B. tatsächlich erhaltene Lohnzahlungen angepasst. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage erfolgt dies zurzeit nicht. Die vorläufig gewährten Leistungen bleiben unverändert, bis der Kunde ausdrücklich die Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Verhältnisse beantragt.
Änderungen müssen sofort gemeldet werden
Trotz dieser Sonderregelung sind die Kunden des Jobcenters auch während der Corona-Pandemie gesetzlich dazu verpflichtet, Änderungen sofort an das Jobcenter weiterzugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Leistungen dann sofort an die aktuelle Situation anpassen.
Antrag muss vom Kunden ausgehen
Hat der Kunde z.B. tatsächlich weniger Einnahmen als zunächst angenommen, kann im Einzelfall eine zusätzliche Zahlung erfolgen. Der Antrag zur Änderung der Leistungshöhe muss vom Kunden ausgehen, sonst kann das Jobcenter nicht reagieren.
Wurde dagegen zuviel Geld ausgezahlt, weil der Kunde tatsächlich mehr Einnahmen hatte als zuvor angenommen und er dies nicht mitgeteilt hat, muss das Jobcenter prüfen, ob ein Bußgeld festzusetzen ist.
Jobcenter berät gerne zum Thema
Das Jobcenter empfiehlt daher, sich insbesondere bei Änderungen des Einkommens unverzüglich zu melden und beraten zu lassen.