Zu finden sind beide Anträge auf dieser Internetseite des Landkreises.
Blauer Ausweis
Der blaue Ausweis berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, darf jedoch grundsätzlich nur Personen mit nachgewiesener außergewöhnlicher Gehbehinderung, blinden Personen oder Personen mit Amelie oder Phokomelie erteilt werden.
Orangefarbener Ausweis
Der orangefarbene Ausweis wird zum Beispiel Personen ausgestellt, die gehbehindert sind und mindestens einen Grad der Behinderung von 80 haben. Er berechtigt zum Parken an Stellen, an denen es Verkehrsteilnehmern grundsätzlich untersagt ist, wie im eingeschränkten Halteverbot oder kostenfrei auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen.
Antragstellung erleichtert
Die hohen Anspruchsvoraussetzungen für die Ausnahmegenehmigungen der beiden Ausweise gelten nach wir vor. Die Antragstellung wurde durch das Onlineangebot erleichtert. Wer mobilitätseingeschränkt ist, muss nicht mehr persönlich beim Landkreis erscheinen, sondern kann die Anträge online stellen oder auch Angehörige darum bitten, wenn die benötigten Unterlagen wie Schwerbehindertenausweis, Foto usw. vorliegen.