Der Landkreis baut sein Onlineangebot weiter aus. Gerade ist die Dienstleistung „Anzeige einer Versammlung“ ergänzt worden.
Zeitnahe Bearbeitung
Die Anzeige wird nach Eingang zeitnah bearbeitet und durch eine Ordnungsverfügung mit bestimmten Beschränkungen und Auflagen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung per E-Mail bestätigt.
Anzeigepflicht für Versammlungen
Versammlungen und Demonstrationen sind anzeigepflichtig, bedürfen aber keiner Genehmigung. Eine Anzeige beim Landkreis muss spätestens 48 Stunden vor dem Aufruf zur Teilnahme an der Versammlung erfolgen, nicht erst 48 Stunden vor der Versammlung selbst. Angegeben werden müssen dabei der Ort und die Zeit der Versammlung.
Anzeige rechtzeitig einreichen
Damit die Anzeige fristgerecht bearbeitet werden kann, sollte sie so früh wie möglich eingereicht werden. Ausnahmen sind nur bei Eil- oder Spontanversammlungen zulässig, bei denen die Einhaltung der Frist nicht möglich ist.
Kooperationsgespräche
Unter besonderen Umständen können Versammlungen verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Der Landkreis führt in so einem Fall Kooperationsgespräche mit dem Veranstalter, in denen meist eine Alternative vereinbart und ein tragbarer Kompromiss gefunden werden kann.
Fragen vorab klären
Falls es vor der Anzeige der Versammlung noch offene Fragen gibt, können die Veranstalter zunächst gerne telefonisch mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen, um bestimmte Details und Erfordernisse zu klären, beispielsweise bei aufwendiger zu regelnden Versammlungen, wie Kfz-Demos oder Fahrrad-Kundgebungen auf öffentlichen Straßen.
Weitere Infos, das Onlineformular und die Kontaktdaten finden Veranstalter unter diesem Link.