Am 1. Oktober tritt die neue Fassung in Kraft. Nach dieser Richtlinie können Antragsteller nun Zuschüsse bis zu 30.000 Euro z.B. für den Umbau von Wohneigentum zur Schaffung von kleinen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen erhalten.
Anzahl unbegrenzt - Fristen erhöht
Die Anzahl der förderbaren Wohnungen pro Antragsteller wird gegenüber der bisherigen Richtlinie nicht mehr begrenzt und die Fristen zur Fertigstellung erhöht. Diese Erweiterung der landkreiseigenen Wohnraumförderung soll die Lücken der Landesförderung schließen und die Schaffung von kleinen Wohneinheiten im Kreisgebiet zusätzlich erhöhen.
Bedarf an kleinen Mietwohnungen
Ein im Jahr 2022 fertiggestelltes Wohnraumversorgungskonzept hatte einen großen Bedarf an kleinen Mietwohnungen im unteren Preissegment in mehreren Teilgebieten des Landkreises nachgewiesen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, Handlungsoptionen zu prüfen.
Ergänzung zum Landesprogramm
Im Mai 2024 trat in Niedersachsen die neue „Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung“ in Kraft. Diese vergrößert den Umfang der bisherigen Landeswohnraumförderung erheblich. Die seitdem vorliegenden Anträge auf diese Förderung belegen, dass die Wohnungsbauwirtschaft positiv auf die neue Landesförderung anspricht und bereits zahlreiche neue Bauvorhaben ausgelöst wurden. Allerdings greift die Landesförderung nur für den Neubau ab mindestens zwei neu geschaffenen Mietwohnungen.
Der Umbau von Wohneigentum sowie die Schaffung einzelner Wohnungen ist nicht förderfähig. Daraufhin wurde eine entsprechende Novellierung der landkreiseigenen Förderung erarbeitet.