Landschaftsschutzgebiet „An der Mehde“
Nordöstlich der Stadt Zeven wurde zum 31. Dezember 2023 das Landschaftsschutzgebiet „An der Mehde“ ausgewiesen. Die entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung, bestehend aus Text und Karten, ist auf dieser Seite zu finden.
Warum wurde das Gebiet ausgewiesen?
Im Rahmen der Ausweisung des Naturschutzgebiets (NSG) „Ostetal mit Nebenbächen“ ist die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Ostetal" aufgehoben worden. Nahe der Stadt Zeven ist ein größerer Bereich durch das noch vorhandene LSG geschützt, der über die Grenzen des NSG hinausgeht. Da weder der Verordnungsinhalt noch die Abgrenzung den heutigen Gegebenheiten entsprechen, wurde das LSG „An der Mehde“ ausgewiesen und das LSG „Ostetal“ im Geltungsbereich aufgehoben.
Wo befindet sich das neue Landschaftsschutzgebiet?
Das ca. 53 ha große Gebiet befindet sich südlich des Naturschutzgebietes "Ostetal mit Nebenbächen“ bei Offensen und nordöstlich der Stadt Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Was wird geschützt?
Das Gebiet besteht hauptsächlich aus Waldbestandteilen sowie Grünlandbereichen, welche durch den Flusslauf der Aue Mehde durchquert werden. Wertvolle Biotope sind in Form von Erlen-Eschen-Quellwald, Eichenwald sowie artenreichen Nasswiesen im Gebiet zu finden. Zudem sind Kiefernbestände, kleinflächige Fichteninseln sowie Laubwaldjungbestand in dem großen Waldkomplex vorhanden. Die feucht bis nassen Grünlandbereiche entlang des Flusslaufes der Aue Mehde werden im Rahmen unterschiedlicher Nutzungsintensitäten bewirtschaftet.
Landschaftsschutzgebiet „Roter Moor und Altes Moor“
Nordöstlich der Stadt Stemmen wurde zum 31. Dezember 2023 das Landschaftsschutzgebiet „Roter Moor und Altes Moor“ ausgewiesen. Die entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung, bestehend aus Text und Karten, ist auf dieser Seite zu finden.
Warum wurde das Gebiet ausgewiesen?
Im Zuge der Ausweisung des Naturschutzgebiets „Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach“ wurde das Landschaftsschutzgebiet „Wümmeniederung von der Amtsbrücke Rotenburg aufwärts bis an die Wümmebrücke vor dem Dorfe Wümme“ größtenteils aufgehoben.
Bei Stemmerfeld war jedoch ein größerer Bereich durch das noch vorhandene LSG geschützt, der über die Grenzen des NSG hinausgeht und weiterhin schutzwürdig ist. Da weder der Verordnungsinhalt noch die Abgrenzung den heutigen Gegebenheiten entsprachen, wurde das LSG „Roter Moor und Altes Moor“ ausgewiesen und das LSG „Wümmeniederung von der Amtsbrücke Rotenburg aufwärts bis an die Wümmebrücke vor dem Dorfe Wümme“ im Geltungsbereich aufgehoben.
Wo befindet sich das neue Landschaftsschutzgebiet?
Das rund 35 ha große Gebiet befindet sich nördlich des NSG "Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach“ bei Stemmerfeld und nordöstlich der Ortschaft Stemmen (Samtgemeinde Fintel) im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Was wird geschützt?
Im nordöstlichen Teil befinden sich Erlen-Bruchwälder sowie Birken-und Kiefern-Bruchwälder mit eingestreuten offenen Bereichen bestehend aus Grünlandflächen und Sümpfen. Im zentralen Bereich dominieren Eichen-Mischwälder und Kiefernwälder neben überwiegend nassen Grünlandflächen und Birkenbruchwald. Der südliche Teilbereich des LSG besteht aus intensiv genutzten Grünlandflächen.