Amerikanische Faulbrut der Bienen
16.11.2023: Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 19.05.2022 für das Gebiet der Gemarkungen Rüspel und Volkensen (nördlich des Heisbaches).
Waben Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut© Landkreis Rotenburg (Wümme) Der Krankheitserreger, das Bakterium Paenibacillis larvae larvae, befällt die Larven (Bienenbrut) der Honigbienen und zerstört somit deren Nachwuchs. Das Bakterium kann Sporen ausbilden, die sehr lange in der Umwelt überleben können.
Die Bekämpfung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Imkern, Imkervereinen und Veterinäramt. Insbesondere eine frühzeitige Information über einen Verdacht erleichtert die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen.
Amerikanische Faulbrut in einer Bienenwabe© Landkreis Rotenburg (Wümme) Im Falle eines Ausbruches dieser anzeigepflichtigen Tierseuche wird um den betroffenen Bienenstand ein Sperrgebiet von mindestens einem Kilometer gebildet. In diesem Bereich werden sämtliche Bienenvölker untersucht. Für den Zeitraum der Sperre dürfen keine Bienen aus dem Gebiet entfernt oder hineingebracht werden.
Die betroffenen Bienenvölker müssen je nach Fortschritt des Befalles getötet oder einem Kunstschwarmverfahren unterzogen werden.
Amt
Veterinäramt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2357 Telefax: 04261 983-2399 E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |