Amtsärztliche Untersuchung
Zuständigkeit, Begutachtungsauftrag, Form der Stellungnahme
Amtsärztliche Begutachtungen werden im Gesundheitsamt aus unterschiedlichen Anlässen durchgeführt. Für die Zuständigkeit gilt das Wohnortprinzip, d.h. es ist das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig, in dem Sie mit Ihrem 1. Wohnsitz gemeldet sind. Im Landkreis Rotenburg können die Begutachtungen an den drei Dienststellen in Rotenburg (Wümme), Bremervörde und Zeven durchgeführt werden.
Die Begutachtung erfolgt im Auftrag nach den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen. Ein schriftlicher Auftrag ist Voraussetzung für die Durchführung der Begutachtung. Da im Auftrag ggf. spezielle Fragen formuliert werden, kann ein Termin nur nach mündlicher Anfrage leider nicht vergeben werden. Der Auftraggeber erhält je nach gesetzlicher Vorschrift und Fragestellung ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Sie haben von der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Niedersächsische Landesschulbehörde) ein Anschreiben bekommen, in dem Sie darauf hingewiesen werden, dass dem zuständigen Gesundheitsamt der Auftrag erteilt wurde, Sie vorzuladen und zu untersuchen. Von unserer Seite werden Sie unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verbeamtungstermins gesondert zu einem Untersuchungstermin eingeladen.
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- evtl. vorhandene ärztliche Berichte (Briefe, Befunde, Röntgenaufnahmen, etc.)
- ggf. Brille, Kontaktlinsen, Brillenpass
Auch wenn der zeitliche Rahmen individuell sehr unterschiedlich sein kann, werden 1,5 Stunden in der Regel nicht überschritten.
Der Umfang der Untersuchungen richtet sich zum einen nach der Fragestellung des Auftraggebers und zum anderen nach Ihrem gesundheitlichen Zustand.
In jedem Fall wird am Untersuchungstag anhand eines Fragebogens und im persönlichen Gespräch mit der Ärztin / dem Arzt Ihre Krankengeschichte erhoben und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Zusätzlich werden Ihr Seh- und Hörvermögen getestet und Größe, Gewicht sowie Blutdruck gemessen. Außerdem möchten wir am Untersuchungstag eine Urinprobe vor Ort mit einem allgemeinen Screening - Test untersuchen. Obwohl auch eine Blutentnahme erfolgt, brauchen Sie nicht nüchtern zu erscheinen sondern können vorher ein leichtes Frühstück einnehmen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen führt die Ärztin / der Arzt zu einem psychischen und körperlichen Befund zusammen.
Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch niedergelassene Ärzte, Therapeuten oder Krankenhäuser anfordert werden oder dass zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte erfolgen müssen.
In einem amtsärztlichen Gesundheitszeugnis vor geplanter Übernahme in ein Beamtenverhältnis soll dazu Stellung genommen werden, ob die / der Untersuchte voraussichtlich uneingeschränkt für die Beschäftigung im Beamtenverhältnis geeignet ist, und ob ein vorzeitiger Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Kommt die / der ärztliche Gutachterin / Gutachter zu einem anderen Ergebnis, so ist er verpflichtet dem Auftraggeber die Gründe hierfür mitzuteilen. Dies geschieht nur in dem Maße, in dem der Auftraggeber hiervon für eine begründete Entscheidung im Hinblick auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis Kenntnis haben muss.
Ansonsten gilt selbstverständlich auch für die Ärzte des Gesundheitsamtes die ärztliche Schweigepflicht!
In den meisten Fällen kann am Ende der Untersuchungen das Ergebnis der Begutachtung mit Ihnen besprochen werden.
Sollten noch ausstehende Laborbefunde von der Norm abweichen, erhalten Sie von uns per Post eine Kopie des Befundes und ein kurzes Anschreiben mit der Empfehlung den Befund im eigenen Interesse bei Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen und ggf. weiter abklären zu lassen.
HIV / AIDS Beratungsstelle
HIV / AIDS-Beratung des Gesundheitsamtes
Sie haben Fragen zu HIV / AIDS? Sie möchten sich eventuell anonym testen lassen?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) bietet an seinen drei Dienstorten in Rotenburg, Bremervörde und Zeven Beratungen und ggf. eine Testung an.
Ablauf der HIV / AIDS-Beratung am jeweiligen Dienstort
Rotenburg (Wümme)
Die HIV / AIDS-Beratung und ggf. eine HIV-Testung können jeden Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Gesundheitsamt in der Bahnhofstr. 15 angeboten werden. Innerhalb des Gebäudes ist der Weg ausgeschildert. Falls die Tür des Arztzimmers verschlossen ist, befindet sich der Arzt möglicherweise gerade in einer Beratung. Sie können solange in einem Wartebereich Platz nehmen. Wenn die Tür offen ist, dürfen Sie eintreten.
Für das Aufsuchen der Beratung ist keine Anmeldung erforderlich, um Wartezeiten zu vermeiden aber sinnvoll (bei der Terminvergabe brauchen Sie Ihren Namen nicht anzugeben, das Stichwort "HIV / AIDS-Beratung" reicht aus).
Telefonisch erreichbar ist die HIV / AIDS-Beratung über die Zentrale des Gesundheitsamtes unter der Nummer 04261 / 983-3203, von dort werden Sie bei Bedarf weitervermittelt.
Bremervörde und Zeven
Eine HIV / AIDS-Beratung und ggf. eine HIV-Testung sind nur nach Terminvereinbarung möglich, die anonym erfolgen kann (Stichwort "HIV / AIDS-Beratung" reicht aus). Telefonisch erreichbar ist die HIV / AIDS-Beratung beider Dienststellen unter der Nummer 04761 / 983-5201, von dort werden Sie bei Bedarf weitervermittelt.
Zu einem Termin in Bremervörde kommen Sie in das Gesundheitsamt in der Amtsallee 4, bei einem Termin in Zeven finden sich die Diensträume des Gesundheits- und Therapiezentrums in Zeven.
Abkürzungsverzeichnis/Fachbegriffserklärungen
HIV: (Human Immunodeficiency Virus) Humanes Immunschwäche Virus
AIDS: (AquiredImmunoDeficiencySyndrom) Erkrankung des Immunsystems, die durch das HIV-Virus ausgelöst wird
Serokonversion: Antwort des Immunsystems auf eine Infektion mit Bildung von Antikörpern, die zum Umschlag des entsprechenden Testsystems von negativ nach positiv führt
Die HIV-Testung ist immer mit einer persönlichen Beratung verknüpft. Dies ist auch wichtig, um gemeinsam entscheiden zu können, ob eine Testung zum jetzigen Zeitpunkt und grundsätzlich sinnvoll ist. Im vertraulichen Gespräch mit dem Arzt brauchen Sie Ihren Namen nicht zu nennen. Wie die Beratung ist auch die Testung anonym und kostenlos. (Einzelheiten und Termine s.u., "Ablauf der HIV / AIDS-Beratung am jeweiligen Dienstort")
Nach Abnahme einer Blutprobe wird diese mit einem Buchstaben- und Zifferncode versehen. Dieser Code wird auch Ihnen selbst zwecks korrekter Zuordnung des Untersuchungsergebnisses ausgehändigt. Das Gesundheitsamt verschickt die so verschlüsselte Blutprobe an ein zertifiziertes Labor, das einen HIV-Antikörper-Test durchführt. Binnen 14 Tagen liegt das Ergebnis dem Gesundheitsamt vor.
Die Besprechung des Ergebnisses erfolgt wieder im Rahmen der HIV / AIDS-Beratung. Dabei wird das Ergebnis nach Vorlage des Codes ausschließlich mündlich und unter vier Augen mitgeteilt. Über Ihren Test erfolgt keine Auskunft am Telefon und es können auch keine Ergebnisse ausgedruckt werden (um einen evtl. Missbrauch der anonymen Befunde zu verhindern).
Der angebotene HIV-Test ist ein Antigen-Antikörper-Kombinationstest. Ab einem bestimmten Zeitpunkt, der von Mensch zu Mensch etwas variieren kann, können damit Antikörper, die das menschliche Immunsystem nach einer HIV-Infektion bildet, nachgewiesen werden. Schon bevor Antikörper auftreten kann der Test das Virus über einen Eiweißbestandteil seiner Hülle indirekt nachweisen. Bereits 6 Wochen nach einer Infektion kann diese so in den allermeisten Fällen nachgewiesen werden.
Das bedeutet, dass zum Ausschluß einer HIV-Infektion nach dem letzten Risiko (z.B. ungeschützter Sexualkontakt) 6 Wochen mit der Durchführung eines Testes gewartet werden sollte.
Ein positiver Test kann nichts darüber aussagen, wie lange eine Infektion schon besteht. Ein positiver Test sagt auch nichts darüber aus, ob und wann jemand an AIDS erkranken wird; die Bezeichnung AIDS-Test ist deshalb eigentlich nicht korrekt, wird aber häufig umgangssprachlich benutzt.
Ein negativer Test wiederum sagt nicht, dass jemand der in den letzten 6 Wochen weitere Risikokontakte (z.B. ungeschützten Sex) hatte, auf keinen Fall infiziert ist.
Bei einem HIV-Schnelltest liegt das Testergebnis bereits nach etwa 30 min vor. Dabei gilt es zu beachten, dass auch bei diesem Verfahren Antikörper gegen HIV gemessen werden und deshalb hier ebenfalls eine diagnostische Lücke (s.o.) nach der Infektion vorliegen kann. Auch wenn der Test Schnelltest heißt, kann er eine Infektion also nicht früher erkennen als der herkömmliche HIV-Test.
Das schnell vorliegende Ergebnis (nach ca 30 min) bedarf zudem einer weiteren Überprüfung durch einen Bestätigungstest, dessen Durchführung einige Tage erfordert. Häufig führen falsch positive Ergebnisse beim Getesteten so zu großer Verunsicherung. Wir haben uns deshalb entschlossen, dieses Verfahren in der Beratung des Gesundheitsamtes nicht einzusetzen.