Angelteiche / Fischteiche (Tierhaltung)
Beim Betreiben von Fischteichen, Angelteichen und bei Hälterung von Fischen sind tierseuchenrechtliche Bestimmungen und der Tierschutz zu beachten.
Wer einen Fischhaltungsbetrieb unterhält, hat dies bei Aufnahme der Tätigkeit der anzuzeigen.
Amt
Veterinäramt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2357 Telefax: 04261 983-2399 E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |